Allgemeine Geschäftsbedingungen
der BRUTEFORCE CONSULTING

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen [Name Prozessberatungsunternehmen], [Adresse], nachfolgend „Auftragnehmer“, und dessen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

  • 1 Geltungsbereich
  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Prozessanalyse, Workshops, Seminare und Coachings (insbesondere Audit-Leistungen, 10‑tägige Workshops und 3‑tägige Coachings).
  2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  • 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
  1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Analyse und Optimierung von Geschäfts- und Prozessabläufen (Prozessberatung). Die Leistungen stellen Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB dar. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder die Erreichung spezifischer Kennzahlen wird nicht geschuldet.
  2. Die Auswahl der zu optimierenden Prozesse sowie die finale Entscheidung über die Implementierung vorgeschlagener Änderungen obliegen allein dem Auftraggeber.
  3. Inhalt, Umfang und Meilensteine (z. B. Audit-Berichte) werden im jeweiligen Angebot festgehalten. Programmänderungen bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter der Leistung gewahrt bleibt.
  • 3 Vergütung und Tagessätze
  1. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt der Tagessatz 700 EUR netto pro Einsatztag (Workshop‑, Audit- oder Coaching‑Tag).
  2. Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten und werden, sofern nicht anders vereinbart, mit 50% des Tagessatzes berechnet.
  3. Nebenkosten (Reise, Übernachtung, Spesen, Raummieten) werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.
  • 4 Zahlungsbedingungen (80% Reservierungsgebühr)
  1. Die Vergütung basiert auf der vereinbarten Anzahl von Tagen zum Tagessatz von 2.700 EUR netto.
  2. Vorkasse: 80% des voraussichtlichen Gesamthonorars sind nach Vertragsschluss und Zugang der Rechnung innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Diese Zahlung dient der verbindlichen Reservierung der Beraterkapazitäten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung bis zum Eingang dieser Zahlung zurückzuhalten.
  3. Schlussrechnung: Die restlichen 20% sowie Nebenkosten sind nach Durchführung der Leistung bzw. Übergabe der Ergebnisse (z. B. Audit-Bericht) innerhalb von 10 Tagen fällig.
  4. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und weitere Leistungen (auch aus anderen Verträgen) einzustellen.

5 Mitwirkungspflichten (Wesentliche Vertragspflicht)

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und alle zur Prozessanalyse erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für das Projekt relevanten Ansprehpartner und Entscheidungsträger zu den vereinbarten Terminen zur Verfügung stehen.
  2. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch mangelnde oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen den Auftragnehmer zur Nachberechnung des Zeitaufwands.
  • 6 Umbuchung und Stornierung
  1. Stornierungen bedürfen der Textform. Es gelten folgende pauschale Honoraranteile:
    • Bis 30 Kalendertage vor Beginn: kostenfrei (abzüglich bereits erbrachter Analyseleistungen).
    • 29 bis 15 Kalendertage: 50%.
    • 14 bis 7 Kalendertage: 75%.
    • Ab 6 Kalendertagen oder Nichterscheinen: 100%.
  2. Umbuchungen sind einmalig bis 14 Tage vor Termin kostenfrei möglich; danach gelten sie als Stornierung mit anschließender Neubuchung.
  • 7 Haftungsbegrenzung
  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden sowie auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt ist.
  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
  • 8 Urheberrecht und Abnahme von Teilleistungen
  1. Alle im Rahmen der Beratung erstellten Unterlagen (Konzepte, Audit-Ergebnisse, Prozessgrafiken) bleiben Urheberrecht des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für interne Zwecke.
  2. Mit der Präsentation von Zwischenergebnissen oder der Übergabe von Berichten (z. B. Audit-Dokumentation) gelten diese Teilleistungen als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich widerspricht.
  • 9 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle geschäftlichen Informationen der jeweils anderen Seite streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für die interne Prozessgestaltung des Auftraggebers und die Beratungsmethodik des Auftragnehmers.

  • 10 Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.